Der Glockensachverständige wird grundsätzlich bei folgenden Maßnahmen hinzugezogen:
- Neuanschaffung und Restaurierung von Glocken und Geläuten
- Neubau und Sanierung von Glockenstühlen, Glockenarmaturen (Joche und Klöppel) und Läuteanlagen
- Konstruktion und Ergänzung von Schalläden
- statische und dynamische Sicherung von Glockentürmen
- Abschluss von Wartungsverträgen
Zu seinen weiteren Beratungsfeldern zählen:
- grundsätzliche Fragen des Läutens und Erstellen einer Läuteordnung
- Sicherheitsfragen des Turmaufganges, der Glockenstube und der Läuteanlage
- Fragen des Vogel- und Fledermausschutzes, insbesondere bei Schaffung von Nistmöglichkeiten und Ansiedlung seltener Vogelarten und Fledermäuse