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Tätigkeit als Glockensachverständiger

Kirchenglocke

Der Glockensachverständige wird grundsätzlich bei folgenden Maßnahmen hinzugezogen:

  • Neuanschaffung und Restaurierung von Glocken und Geläuten
  • Neubau und Sanierung von Glockenstühlen, Glockenarmaturen (Joche und Klöppel) und Läuteanlagen
  • Konstruktion und Ergänzung von Schalläden
  • statische und dynamische Sicherung von Glockentürmen
  • Abschluss von Wartungsverträgen

Zu seinen weiteren Beratungsfeldern zählen:

  • grundsätzliche Fragen des Läutens und Erstellen einer Läuteordnung
  • Sicherheitsfragen des Turmaufganges, der Glockenstube und der Läuteanlage
  • Fragen des Vogel- und Fledermausschutzes, insbesondere bei Schaffung von Nistmöglichkeiten und Ansiedlung seltener Vogelarten und Fledermäuse